Pharmarecht

Wie kaum ein anderer Rechtsbereich ist das Pharmarecht einem permanenten (und vor allem schnellen) Wandel unterworfen. Es ist in besonderer Weise durch eine komplexe Verzahnung zu anderen Rechtsgebieten – namentlich zum Europarecht sowie zum Verwaltungs- und Sozialrecht – geprägt.

Im Pharmarecht beraten und vertreten wir unsere Mandanten in regulatorischen Fragen ebenso wie in sozial- und heilmittel- werberechtlichen Auseinandersetzungen und haben auch hier an bedeutsamen Entscheidungen mitgewirkt.

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